Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Reisen Willy, 41379 Brüggen, VAT ID: DE 119167637 (nachfolgend „Veranstalter") und den Teilnehmern der auf der Website dieser Website angebotenen Tauchexpeditionen zu versunkenen Schiffen (nachfolgend „Teilnehmer").
1.2 Die AGB gelten für sämtliche auf der Website dargestellten Expeditionsprogramme, einschließlich der Einsteiger-, Fortgeschrittenen-, Erfahrenen- und Experten-Expeditionen. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Mit der Buchung einer Expedition erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an. Die AGB sind jederzeit auf der Website unter terms.html abrufbar.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet geführte Tauchexpeditionen zu historischen Schiffswracks an verschiedenen Standorten weltweit an. Das Leistungsangebot umfasst je nach gebuchtem Paket:
- Geführte Tauchgänge an den jeweiligen Wrack-Standorten
- Bereitstellung vollständiger Tauchausrüstung (Neoprenanzug, Atemregler, Tarierweste, Tauchcomputer, Unterwasserlampe)
- Unterkunft an Bord des Forschungsschiffes mit Vollpension
- Theoretische Schulung in Wracktauchtechnik und Sicherheitsprotokollen
- Professionelle Foto- und Videodokumentation der Expedition
- Tauchunfallversicherung und Notfallausrüstung an Bord
- Begleitung durch zertifizierte Tauchmeister und ggf. Marinehistoriker
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Expeditionsbeschreibung auf der Website. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
2.3 Die auf der Website angegebenen Tiefen, Schwierigkeitsgrade und Expeditionsdauern sind Richtwerte und können sich aufgrund von Wetterbedingungen, Strömungen, behördlichen Auflagen oder Sicherheitsaspekten ändern.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Expeditionen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
3.2 Der Teilnehmer gibt durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars auf der Website ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Expeditionsvertrags ab. Das Formular erfordert die Angabe von Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bestätigung der Datenschutzerklärung.
3.3 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande. In der Bestätigung werden die gebuchte Expedition, der Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten sowie organisatorische Details mitgeteilt.
3.4 Der Veranstalter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen des Teilnehmers (Tauchzertifizierung, gesundheitliche Eignung) nicht den Anforderungen der gewählten Expedition entsprechen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise pro Person inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise variieren je nach Expeditionsziel, Dauer und Schwierigkeitsgrad:
- Einsteiger-Expeditionen: ab 2.900 €
- Fortgeschrittenen-Expeditionen: ab 5.900 €
- Erfahrenen-Expeditionen: ab 9.500 €
- Experten-Expeditionen: ab 15.900 €
4.2 Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Expeditionsbeginn zu entrichten.
4.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter vor, die Buchung zu stornieren und die Stornierungsgebühren gemäß § 5 zu berechnen.
4.4 Im Reisepreis nicht enthalten sind: An- und Abreise zum Einschiffungshafen, persönliche Ausgaben, alkoholische Getränke an Bord, optionale Zusatztauchgänge außerhalb des Programms sowie Reiseversicherungen.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Expeditionsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2 Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
- Bis 60 Tage vor Expeditionsbeginn: 10 % des Gesamtpreises
- 59 bis 30 Tage vor Expeditionsbeginn: 30 % des Gesamtpreises
- 29 bis 15 Tage vor Expeditionsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
- 14 bis 7 Tage vor Expeditionsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
- Weniger als 7 Tage vor Expeditionsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
5.3 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.5 Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Expedition aufgrund höherer Gewalt (extreme Wetterbedingungen, behördliche Sperrungen, politische Unruhen, Naturkatastrophen) unmöglich oder unzumutbar wird. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag abzüglich bereits erbrachter Leistungen erstattet.
§ 6 Teilnahmevoraussetzungen
6.1 Für die Teilnahme an den Expeditionen gelten folgende Mindestvoraussetzungen je nach Schwierigkeitsgrad:
- Einsteiger (ab 2.900 €): Gültiges Open Water Diver Brevet (PADI, CMAS oder äquivalent), Mindestalter 18 Jahre, ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung (nicht älter als 12 Monate).
- Fortgeschritten (ab 5.900 €): Advanced Open Water Brevet, mindestens 30 geloggte Tauchgänge, Erfahrung im Tieftauchen bis 40 m.
- Erfahren (ab 9.500 €): Advanced Open Water Brevet mit Tieftauch-Spezialisierung, mindestens 50 geloggte Tauchgänge, Erfahrung im Wracktauchen.
- Experte (ab 15.900 €): Technisches Tauchbrevet (TecRec, TDI oder äquivalent), mindestens 100 geloggte Tauchgänge, nachgewiesene Erfahrung im Höhlen- oder Wrackpenetrationstauchen.
6.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor Expeditionsbeginn eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen. Teilnehmer mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft oder anderen Kontraindikationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen oder deren körperliche Verfassung eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet, von der Expedition auszuschließen. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5.
§ 7 Ausrüstung und Sicherheit
7.1 Die vollständige Tauchausrüstung wird vom Veranstalter gestellt und ist im Expeditionspreis enthalten. Die Ausrüstung wird regelmäßig gewartet und entspricht den aktuellen Sicherheitsstandards.
7.2 Teilnehmer dürfen eigene Ausrüstung mitbringen, sofern diese den Sicherheitsanforderungen des Veranstalters entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, mitgebrachte Ausrüstung zu überprüfen und bei Mängeln die Nutzung zu untersagen.
7.3 An Bord des Forschungsschiffes befinden sich eine Dekompressionskammer, Notfall-Sauerstoffsysteme sowie eine vollständige Erste-Hilfe-Ausrüstung. Ein ausgebildeter Rettungssanitäter ist während der gesamten Expedition anwesend.
7.4 Die Anweisungen der Tauchmeister und der Besatzung sind jederzeit verbindlich zu befolgen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kann der Teilnehmer ohne Rückerstattung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
7.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor dem ersten Tauchgang an der obligatorischen Sicherheitseinweisung teilzunehmen. Diese umfasst die Handhabung der Notausrüstung, die Kommunikation unter Wasser sowie die Verhaltensregeln am Wrack.
§ 8 Wetter, höhere Gewalt und Programmänderungen
8.1 Tauchexpeditionen sind witterungsabhängig. Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Wind, hoher Wellengang, schlechte Sicht unter Wasser) können Tauchgänge verschoben oder durch alternative Aktivitäten ersetzt werden.
8.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das Expeditionsprogramm aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen kurzfristig zu ändern. Dies umfasst den Wechsel des Tauchplatzes, die Anpassung der Tauchtiefe oder die Änderung der Expeditionsroute.
8.3 Bei wetterbedingten Ausfällen werden nach Möglichkeit Ersatztauchgänge an alternativen Standorten angeboten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht bei wetterbedingten Programmänderungen nicht, sofern die Gesamtzahl der Tauchgänge nicht um mehr als 50 % reduziert wird.
8.4 Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemie, behördliche Sperrungen) gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
§ 9 Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
9.3 Die Teilnahme an Tauchexpeditionen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Tauchen in Wracks und in großer Tiefe ist mit inherenten Risiken verbunden, die auch bei Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer wird ausdrücklich auf diese Risiken hingewiesen.
9.4 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden wurde durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine eigene Tauchunfall- und Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter bietet eine Basis-Tauchunfallversicherung an, die im Reisepreis enthalten ist. Darüber hinausgehende Versicherungen obliegen dem Teilnehmer.
§ 10 Verhalten am Wrack und Umweltschutz
10.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Unterwasserwelt und die historischen Wracks mit größtem Respekt zu behandeln. Das Entnehmen von Artefakten, das Beschädigen von Korallen oder das Stören mariner Lebewesen ist strengstens untersagt.
10.2 Bei archäologischen Expeditionen (ab Stufe „Erfahren") dürfen Artefakte nur unter Anleitung und Aufsicht der anwesenden Marinearchäologen geborgen werden. Alle geborgenen Gegenstände werden dokumentiert und gemäß den geltenden Denkmalschutzgesetzen behandelt.
10.3 Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften oder Denkmalschutzgesetze können zum sofortigen Ausschluss von der Expedition ohne Rückerstattung führen. Der Teilnehmer haftet persönlich für etwaige Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.
§ 11 Foto- und Videomaterial
11.1 Der Veranstalter erstellt während der Expedition professionelles Foto- und Videomaterial. Dieses wird den Teilnehmern nach der Expedition in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
11.2 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Buchung damit einverstanden, dass während der Expedition aufgenommene Fotos und Videos, auf denen er abgebildet ist, für Werbezwecke des Veranstalters (Website, Social Media, Broschüren) verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
11.3 Das selbst erstellte Foto- und Videomaterial des Teilnehmers darf von diesem frei verwendet werden. Die kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
§ 12 Datenschutz
12.1 Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Durchführung der Expedition. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
12.2 Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter privacy.html.
12.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Expedition erforderlich ist (z. B. an lokale Tauchbasen, Hafenbehörden oder Versicherungsgesellschaften) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 13 Gesundheitszustand und Eigenverantwortung
13.1 Der Teilnehmer versichert mit der Buchung, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, an der gebuchten Expedition teilzunehmen, und dass keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen.
13.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter über bestehende medizinische Bedingungen, Allergien, Medikamenteneinnahme oder frühere Tauchunfälle zu informieren.
13.3 Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor oder während der Tauchgänge ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Expedition ohne Rückerstattung.
13.4 Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Dekompressionsgrenzen und die ordnungsgemäße Durchführung der Sicherheitsstopps. Die Tauchcomputer dienen als Hilfsmittel, entbinden den Teilnehmer jedoch nicht von seiner Eigenverantwortung.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Verbraucher an dessen Wohnsitz zu verklagen.
§ 15 Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.3 Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
16.2 Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Buchungen zu ändern. Bereits bestätigte Buchungen werden von nachträglichen Änderungen nicht berührt.
16.3 Die aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der Website unter terms.html abrufbar.